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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Der Koran bestimmend für das deutsche Familienrecht?



rudi
21.03.2007, 08:15
"Züchtigungsrecht"

Deutsche Richterin stützt sich auf Koran

Laut Koran darf ein Mann seine ungehorsame Frau züchtigen. Mit der Begründung lehnte es eine Familienrichterin ab, den Scheidungsantrag einer aus Marokko stammenden Deutschen als Härtefall zu behandeln. Die Frau will vor Ablauf des Trennungsjahres von ihrem prügelnden Mann geschieden werden.

Frankfurt - Ihr seien die Augen übergegangen, als sie die Ablehnung in Händen gehalten habe, sagt Anwältin Barbara Becker-Rojczyk: Eine deutsche Richterin zitiert den Koran, um einen Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahres abzulehnen. "Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß Paragraph 1565 BGB", heißt es darin. Nur im Härtefall aber kann eine Ehe vorzeitig geschieden werden. Die Richterin führt zudem an, dass beide Ehepartner aus dem "marokkanischen Kulturkreis" stammten,
in dem es nicht unüblich sei, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübe.
...

..der Bezug auf den Koran bleibe skandalös: "Deutsche Gerichte weisen Menschen aus dem mitteleuropäischen Kulturkreis auch nicht darauf hin, dass sie sich nach der Bibel ihr ganzes Leben lang zu lieben und zu ehren haben."

http://www.fr-online.de/top_news/?sid=5411c7782f816123bab99c22b0cb6bc5&em_cnt=1098411

Gerhardt
21.03.2007, 09:03
Das deutsche Gerichte Urteile auf Grundlage des Korans oder der Scharia faellen, kommt leider immer wieder vor. Deshalb ist das obige Urteil nicht ueberraschend - entsetzt bin ich aber doch.
Gruss Gerd

Sonnenwende
21.03.2007, 09:18
Hallo,

soweit ich informiert bin, muss eine Scheidung derart vorgenommen werden, unter deren Bestimmungen - spich Rechtssprechung - der Länder in denen sie geschlossen wurde. Es hat mich zwar auch verwundert und ganz sicher bin ich mir jetzt auch nicht. Nur würde es erklären, warum hier auf den Koran verwiesen wird. In Islamischen Ländern ist der Koran die Rechtsgebung - ander als hier, da ist es die Bibel nämlich nicht, sondern die bundesdeutschen Gesetze.

Liebe Grüße
Kirsten (Sonnenwende)

rudi
21.03.2007, 10:20
Liebe Kirsten,

an dem, was Du ausführst scheint viel dran zu sein. Der stellvertretende Amtsgerichtspräsident Bernhard Olb als Sprecher des betroffenen Gerichtes führt dazu aus:

.. Allerdings müssten sich Familienrichter häufig mit ausländischem Recht befassen und den kulturellen Kontext mitbedenken, wenn beide Ehepartner Ausländer seien, sagt Olb.

Dei Ehefrau, die die Scheidung begehrt ist jedoch im vorliegenden Fall, wenn man denn der Zeitung glauben schenkt, in Deutschland geboren und aufgewachsen und hat die deutsche Staatsbürgerschaft.

Liebe Grüße

Rüdiger

Eispickel
21.03.2007, 19:13
Die Richterin wurde übrigens für befangen erklärt ... es gibt doch noch Hoffnung für die deutsche Justiz :)

Sonnenwende
22.03.2007, 09:00
Hall o Rudi,

es geht dabei -meines Wissens, was fehlerhaft sein kann :-) - auch nicht um die Staatsbürgerschaft, sondern um das Recht des Landes, in dem eine Ehe geschlossen wurde. Dei Betroffenen haben sich dabei ja sicher was dabei gedacht, als sie diesen Schritt seinerzeit gingen.

Wie es nun um die Richterring steht, dazu hab ich keine Infos, mir ging es mehr ums Generelle und es spiegelt auch nciht meine persönliche Auffassung wieder.

Liebe Grüße
Kirsten (Sonnenwende)

poetry
22.03.2007, 10:08
Das halte ich für einen gefährlichen Gedankengang, dass man nach dem Recht des Herkunftlandes richtet.

Es gibt Länder, da werden Menschen für kleine Vergehen gesteinigt, ich weiß nicht, ob für einen Diebstahl beispielsweise dann das ausländische Recht greifen sollte.

Ich bin beileibe kein Nationalist aber wenn man hier wohnt muss man auch das geltende Recht akzeptieren. Andere Staaten setzen das voraus.

Poe