Du irrst, lieber Marco, die ev. Kirche schließt wohl aus:
Seit ältester Zeit ist die Teilnahme am Abendmahl daran gebunden, daß ein Mensch zunächst durch die Taufe in die Gemeinschaft mit Christus und den Mitchristen hineingenommen ist und erst dann die spezifische Gestalt dieser Gemeinschaft im Abendmahl erfährt. Wenn in bestimmten Fällen, beispielsweise bei überregionalen Gottesdiensten, die Abendmahlsgemeinde unübersichtlich wird, sollte man einer Verabredung der Leuenberger Kirchengemeinschaft folgen und bei der Einladung zur Kommunion darauf hinweisen, daß diese Einladung für getaufte Christen gilt (Zur Lehre und Praxis des Abendmahls, S. 56). Wenn ein Nichtgetaufter oder eine Nichtgetaufte am Abendmahl teilnehmen wollen, sollte ein solcher Wunsch zum Anlaß genommen werden, mit solchen Personen ein Gespräch darüber zu führen, ob ihr Wunsch im Sinne eines Taufbegehrens zu verstehen sei. Eine grundsätzliche Öffnung des Abendmahls für Ungetaufte und eine undifferenzierte Ein- empladung an alle entspricht jedenfalls nicht dem evangelischen Abendmahlsverständnis.
Quelle: ekd.de



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