Doch. Aber nur im Sinne der Vorbeugung. Um andere Frauen vor dem Täter zu schützen.
Doch. Aber, wie gesagt, im Sinne der Vorbeugung wiederholten Handels.Kinderschänder verdienen kein irdisches Gericht mehr?
Und würden die Gerichte in diesem Sinne handeln, kämen die Verbrecher nicht so schnell wieder frei. Es geht nicht darum, den Täter eine Strafe für seine Tat abbüßen lassen, sondern darum, die Gesellschaft vor ihm zu schützen. Solange der Täter eine Gefahr für die Gesellschaft darstellt, darf er nicht auf freien Fuß gesetzt werden. Auch wenn sein Leben lang.
Die Schuld aller ist getilgt. Und wenn der Täter, auch ein Massenmörder, seine Tat, b.z.w. Taten bereut und sie gut machen will, soll er die Gelegenheit dazu haben. Tut er das aber nicht, darf er nicht frei rumlaufen.Die Schuld des Massenmörders ist getilgt?
Der Rechtschutz sollte ausschließlich auf präventive Maßnahmen ausgerichtet sein. Es würde viel mehr Nutzen bringen.
(In diesem Sinne würde ich auch die Homosexuelle wegsperren, b.z.w. sie irgendwo unter sich leben lassen, nicht weil ich sie bestrafen will, sondern weil ich meine Kinder und Kindeskinder vor ihnen schützen will.)
Denn genau das ist der Sinn des Gerichts Gottes: die Sünder werden rausgeworfen, und da werden sie nur unter sich sein.
Da er gestorben ist, und ich mit ihm in der Gleichheit seines Todes verbunden bin, brauche ich die Gebote der Thora in ganzer Fülle nicht zu halten, denn es gibt in der gesammten Thora kein einziges Gebot, das an die Verstorbenen gerichtet ist.Ich kann mich nicht mit Jeshua vergleichen - er lebte zu einer anderen Zeit, anderen Umständen und anderen Herausforderungen. Er hielt die Gebote der Thora in ganzer Fülle - tust Du dies?
Er ist aber auch auferstanden, und mit ihm bin auch ich mitauferstanden als eine neue Schöpfung. Und für uns gilt ein neues Gebot
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