Die Formen der Anerkennung eines Staates
Die internationale Praxis unterscheidet hinsichtlich dem Grad der Konsoldierung eines neuen Staates, als auch hinsichtlich der Aussicht auf Stabilität der Rechtsordnung zwischen de facto Anerkennung und de jure Anerkennung. Wenn Zweifel bestehen an der Stabilität der ausgeübten Autorität des Staates in einem bestimmten Territorium zu einer bestimmten Zeit, werden die anderen Staaten ihm eine de facto Anerkennung gewähren, i.e. sie werden die Rechtsordnung des neuen Staates als faktisch existent anerkennen. De facto Anerkennung ist im wesentlichen eine provisorische Anerkennung. Diese kann bereits durch einen Einreise-, oder Ausreisestempel im Reisepass erfolgen. Wenn der Staat seine Stabilität unter Beweis stellt, wird ihm zu gegebenem Zeitpunkt eine de jure Anerkennung folgen, falls die de facto Anerkennung nicht widerrufen wird. De jure Anerkennung drückt das Vertrauen in die Stabilität des neuen Staates aus. Diese Anerkennung ist definitiv und rückwirkend.
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