Zitat Zitat von mirabo Beitrag anzeigen
Hallo Maximus,

nach meinem Wissen gibt es eine verjährung nach 30 Jahren (leider). Wofür steht E.Z. + P.W? Bin gerade ahnungslos. Antwort eventuell auch über pn möglich.

Eben hier gelesen... http://www.ksta.de/archiv/hintergrun...,12670162.html ... "Die Dauer von Verjährungsfristen richtet sich generell nach der Schwere einer Straftat. Die Spanne reicht von drei bis 30 Jahren und ist im Strafgesetzbuch geregelt."