Hallo
@Maximus
Danke für deinen Nachtrag. Ja, das interessiert mich sehr!
Deshalb nochmal Nachfragen.
Zitat von Maximus
Zusammenfassung:
- SR beantragte eine Nachversicherung, obwohl zum vornherein klar war, dass dieses Ehepaar seinen Einsatz im Orden weiterführen würde. Das ist illegal.
- Es spielt dabei keine Rolle, wer als Sponsor für die Finanzierung der Nachversicherung sorgte.
- Fakt ist, dass SR eine Nachversicherung beantragte, obwohl dieses Ehepaar noch in der Versorgungszusage lebte durch ein Appartement in Libanon + eine zusätzliche Wohnmöglichkeit & Verpflegung im GH, das sie leiten.
Das verstehe ich nicht, wenn jemand dem Ehepaar das Geld geben wollte, jedoch nicht für die Nachversicherung, dann hätte er es doch nicht zweckgebunden geben müssen.
Warum überhaupt zweckgebunden?
@alle
Ich verstehe, dass es eigenartig wirkt, wenn nur bestimmten Personen, eine Nachversicherung genehmigt wird. (insbesondere, wenn das Geld von Spenden dazu verwendet wird)
Wie ich jedoch herauslesen kann, wurde das Geld gesponsert.
Entschuldigt bitte, ich bin wohl einfach kein Schnelldenker.
Gruß
Leon
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