Zitat Zitat von Saniana Beitrag anzeigen
Tja geplanter Mord und Notwehr sind wohl zwei unterschiedliche Schuhe.
... und dazwischen gibt es noch weitere Schuhe. Ich versuche mal, ein bisschen zur Klärung beizutragen, einfach deshalb, weil es helfen kann, die Diskussion zu versachlichen, wenn man ein paar Begriffe klar hat. Ich beziehe mich dabei immer auf die deutschen Gesetze, in anderen Ländern kann das anders sein.

1. Mord. Es gibt besondere Merkmale, die aus einer Tötung (allgemeiner Tatbestand: Ein Mensch nimmt einem anderen das Leben) einen Mord machen:
a. Niederes Motiv, z.B. Mordlust, Sexualtrieb, Habgier, anderes niederes Motiv
b. Heimtücke (das Opfer ahnt nicht, dass es angegriffen wird und kann sich daher nicht wehren, z.B. aus dem Hinterhalt erschießen oder vergiften mit einem Gift, das neutral schmeckt) oder Grausamkeit (Qualen zufügen, die über die bloße Tötung hinausgehen) oder Ausführung der Tat mit gemeingefährlichen Mitteln (z.B. Sprengstoff oder wildes Umsichschießen)
c. Ermöglichen oder Verdecken einer anderen Straftat.

2. Notwehr. Wer in einer Notwehrsituation tötet, wird nicht bestraft. Notwehr heißt Abwehren eines tatsächlichen Angriffs auf meine Gesundheit oder mein Leben oder auf das eines anderen Menschen (Nothilfe). Wichtig ist hier zweierlei:
a. Der Angriff muss tatsächlich stattfinden. Ein Streit mit Worten oder eine "irgendwie bedrohliche Situation" reicht nicht aus.
b. Die Notwehrsituation endet in dem Moment, in dem der Angriff endet. Dem flüchtenden Angreifer einen Stein nachzuschmeißen fällt nicht mehr unter Notwehr.

Dann gibt es noch die Tötung auf Verlangen (z.B. aktive Sterbehilfe), abgegrenzt davon die Beihilfe zum Selbstmord (wird nicht bestraft) und dann noch die Körperverletzung mit Todesfolge - wobei damit gemeint ist, dass die Verletzung mit Absicht zugefügt wird aber der Tod nicht geplant ist.

Alle anderen Fälle von getöteten Menschen sind demnach "Totschlag". Den Begriff "fahrlässige Tötung" konnte ich interessanterweise nicht finden, den scheint es (zumindest in Deutschland) nur im Volksmund zu geben.