Unter Umständen wird sich jetzt der Eine oder Andere über mich wundern, aber ich sehe das Verbot für den Nikolaus in die Kindergärten kommen zu dürfen eigentlich als Menschenrechtsverletzung.

Artikel 18

Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
Die Menschenrechtscharta 1948 sichert dem Menschen absolute Religionsfreiheit zu und wenn es zu meinem Glauben gehört, mich als Nikolaus zu verkleiden und in dieser Verkleidung Nächstenliebe zu üben, indem ich den Kindern eine kleine Freude mache, so sollte mir meinen Glauben auch niemand verwehren.