Hm... wie wäre denn das.... würde ein solch kategorisches Gesetz nicht den Gewaltverzicht des einzelnen fordern müssen? Denn wenn ein einzelner aus eigenem Antrieb Gewalt gegenüber anderen ausüben darf, hieße dies, dass er allein aufgrund seines eigenen Urteils (das kann auch sein eigenes Verständnis einer Vorgabe sein) sich über einen anderen und dessen Ansichten hinwegsetzen darf. Somit könnte er auch aus seinem eigenen Urteil sich über einen anderen, der sich auf ein Gesetz stützend sein Recht fordert hinwegsetzen. Dies aber wäre ein Gesetz, das zugleich sich selbst ad absurdum führt, weil es keinen Gesetzescharakter hat. Oder sagen wir eine Regel, die zugleich das Zusammenleben von Individuem reguliert aber auch beinhaltet, dass das einzelne Individuum sich über sie hinweg setzen kann. Dann reguliert sie folglich nichts, ist also ein logischer Widerspruch in sich, oder? Ergo kann ein Gesetz zur Regelung des Zusammenlebens von Individuen das Gewaltmonopol nicht bei dem einzelnen lassen, sondern muss fordern, das Gewalt ebenso wie Gesetz nur von der Gesellschaft ausgeübt werden darf – sprich Gewalt nach Maßgabe eines (oder sogar mehrerer) einzelnen in der Erziehung wäre gegen dieses höchste, von Gott kommende Gebot, jede Quelle die anderes behauptet folglich nicht von Gott und – sofern sie dieses behauptet – eine Lüge.^^Zitat von zeuge
Das Gebot, in dem Jesus das ganze mosaische Gesetz zusammengefaßt hat, übersteigt auch die heutige Menschenrechte.
Sagen wir besser, wie es ist: panentheistisch.http://uni-protokolle.de/Lexikon/Panentheismus.htmlDiese Lehre von dem Verhältnisse Gottes und der Welt ist geschichtlich genommen zum Teil neu aber der darin erkannten Wahrheit nach ewig; – sie löset den Zwiespalt der bisherigen sich entgegengesetzten Systeme indem sie zeigt dass die Welt zwar in Gott unter Gott und durch Gott aber zugleich in einer grundwesentlichen Hinsicht außer Gott und dass in eben dieser Hinsicht Gott außer und über der Welt ist. Denn in ihr wird erkannt: dass Gott als Urwesen außer und über der Welt und von der Welt verschieden ist – als selbständiges selbstbewusstes unendlich wissendes und heilig wollendes Urwesen außer und über der Welt besteht und lebt und über und in der Welt als Vorsehung waltet und wirket.
Die Bibel kennt diese Lehre:
"Gott, der die Welt erschaffen hat und alles in ihr, er, der Herr über Himmel und Erde, wohnt nicht in Tempeln, die von Menschenhand gemacht sind.
Er läßt sich auch nicht von Menschen bedienen, als brauche er etwas: er, der allen das Leben, den Atem und alles gibt.
Er hat aus einem einzigen Menschen das ganze Menschengeschlecht erschaffen, damit es die ganze Erde bewohne. Er hat für sie bestimmte Zeiten und die Grenzen ihrer Wohnsitze festgesetzt.
Sie sollten Gott suchen, ob sie ihn ertasten und finden könnten; denn keinem von uns ist er fern.
Denn in ihm leben wir, bewegen wir uns und sind wir, wie auch einige von euren Dichtern gesagt haben: Wir sind von seiner Art.
Da wir also von Gottes Art sind, ..." (Apg. 17:24-29)
Auch dieser Gott setzt Regel und Gesetze fest.
Natürlich.
Es sei denn dieser Einzelne hat den entsprechenden Auftrag von der Gesellschaft oder von Gott. Dann handelt er nicht nach eigener Willkür, setzt sich nicht über das Gesetz hinweg, sondern ist ein Werkzeug in der Hand der Gesellschaft oder Gottes. So wie der Polizist für Ordnung sorgen muß, und im Notfall Gewalt anwenden darf, als der, von der Gesellschaft beauftragte.Ergo kann ein Gesetz zur Regelung des Zusammenlebens von Individuen das Gewaltmonopol nicht bei dem einzelnen lassen, sondern muss fordern, das Gewalt ebenso wie Gesetz nur von der Gesellschaft ausgeübt werden darf – sprich Gewalt nach Maßgabe eines (oder sogar mehrerer) einzelnen in der Erziehung wäre gegen dieses höchste, von Gott kommende Gebot
Und Erziehung der Kinder ist ein Auftrag Gottes an die Eltern. Ergo haben sie auch die Vollmacht zur Gewaltausübung. Im Notfall.
Und wer dieser Ordnung Gottes zuwieder handelt, der rebelliert gegen Gott.
Die Gesetze der Bundesländer sind dem Bundesgesetz untergeordnet. Und alle menschliche Gesetze sind dem Gesetz Gottes untergeordnet.
Einem Gesetz, das er uns in der gesammten Schöpfung offenbart.
Geändert von Zeuge (27.12.2011 um 15:34 Uhr)
Zeuge, ich teile Krauses Definition des Panentheismus nicht. Warum hast Du gerade seine Definition herausgepickt??
Die Bibel vertritt primär ein theistisches Gottesbild. Nur dort, wo griechische Philosophie durchbricht (z.B. Joh-Ev) finden sich panentheistische Ideen - zumindest kann man diese Stellen so deuten.
Weil:
http://wikipedia.org/wiki/PanentheismusPanentheismus (nach griechisch πᾶν „alles“ und ἐν θεῷ „in Gott“) ist ein 1828 von Karl Christian Friedrich Krause geprägter philosophischer Terminus
Ich hab nicht aus Johannes zutiert, sondern aus Apostelgeschichte von Lukas.Die Bibel vertritt primär ein theistisches Gottesbild. Nur dort, wo griechische Philosophie durchbricht (z.B. Joh-Ev) finden sich panentheistische Ideen - zumindest kann man diese Stellen so deuten.
Ausserdem:
"Du umschließt mich von allen Seiten und legst deine Hand auf mich.
Zu wunderbar ist für mich dieses Wissen, zu hoch, ich kann es nicht begreifen.
Wohin könnte ich fliehen von deinem Geist, wohin mich vor deinem Angesicht flüchten?
Steige ich hinauf in den Himmel, so bist du dort; bette ich mich in der Unterwelt, bist du zugegen.
Nehme ich die Flügel des Morgenrots und lasse mich nieder am äußersten Meer,
auch dort wird deine Hand mich ergreifen und deine Rechte mich fassen." (Ps. 139:5-10)
@ Zeuge
Nur weil´s bei Wiki steht? Selbst aus dem Wiki-Artikel geht hervor, dass dieser Begriff nicht unbedingt im Sinne Krauses zu verstehen ist. Auch bei anderen findet man solche Gedanken. Insofern würde ich diesen Begriff nicht speziell in Krauses Art verstehen.
Die Advaita-Philosophie steht mir da bedeutend näher.
Dass Du nicht aus dem Johannes-Ev zitiert hast, war offensichtlich. Ich habe solches auch nicht behauptet.
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