Ein Steuerzahler im Saarland hat Grund zum Jubeln. Das Finanzamt hatte ihm anstatt rund 400 Euro versehentlich mehr als 85.000 Euro Lohnsteuern zurückerstattet - und er darf das Geld behalten. Das entschied der Bundesfinanzhof in München in einem Urteil. Das Gericht verwies auf die Frist für Rückforderungsansprüche von Finanzämtern, die verpasst worden war.

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