Zitat Zitat von Alef Beitrag anzeigen
Also ein „unmündiger“ Erbe unterscheidet sich sehr wohl in vielerlei Hinsicht von einem Sklaven…
Der Sklave ist dem Verwalter unterstellt, und der unmündige Erbe dem Vormund. Beide müssen tun, was ein anderer sagt.

Weiter musste da niemand Menschen „unter“ dem Gesetz freikaufen….
Man kann auch die Sklaverei, lieben (hat das mosaische Gesetz vorgesehen), b.z.w. nie erwachsen werden wollen. Nur wird er dann auch niemals das Erbe antreten.

ja solange Himmel und Erde bestehen, soll kein Strichlein der Tenach anders gelehrt werden
Für Unmündige. Wer die Schule verlassen hat, richtet sich nicht mehr nach ihrem Stundenplan.

Und wer meint, dass „Gesetzlichkeit“ wertlos sei, der verachtet die Lehre Jesu…
Die Schule ist nicht Selbstzweck.