Der Sklave ist dem Verwalter unterstellt, und der unmündige Erbe dem Vormund. Beide müssen tun, was ein anderer sagt.
Man kann auch die Sklaverei, lieben (hat das mosaische Gesetz vorgesehen), b.z.w. nie erwachsen werden wollen. Nur wird er dann auch niemals das Erbe antreten.Weiter musste da niemand Menschen „unter“ dem Gesetz freikaufen….
Für Unmündige. Wer die Schule verlassen hat, richtet sich nicht mehr nach ihrem Stundenplan.ja solange Himmel und Erde bestehen, soll kein Strichlein der Tenach anders gelehrt werden
Die Schule ist nicht Selbstzweck.Und wer meint, dass „Gesetzlichkeit“ wertlos sei, der verachtet die Lehre Jesu…




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