...ah, der CIC - guter Hinweis, danke! Der aktuelleCodex Iuris Canonici von 1983 sagt im Canon 1176 § 3 folgendes:Nachdrücklich empfiehlt die Kirche, daß die fromme Gewohnheit beibehalten wird, den Leichnam Verstorbener zu beerdigen; sie verbietet indessen die Feuerbestattung nicht, es sei denn, sie ist aus Gründen gewählt worden, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen.
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Dann wäre das ja geklärt.
*Gruß*
dispicio
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