Zitat Zitat von Flat Beitrag anzeigen
Bei Muslimen wird in der Regel zwischen dem 10. und 13. Lebensjahr beschnitten. Da kann sich ein Junge natürlich schon äußern.
Ja aber nach dem neuen Gesetz darf ein muslimischer Junge ja auch nur bis zum sechsten Lebensmonat beschnitten werden, respektive darf zu einem späteren Zeitpunkt nur noch ein ausgebildeter Facharzt und kein "religiöser Beschneider" die Beschneidung durchführen. So oder so ist die religiöse Beschneidung nur bis zum sechsten Lebensmonat erlaubt und da spielt doch dann der Wille des Kindes keinerlei Rolle. Deshalb verstehe ich die Formulierung nicht, dass der Wille des Kindes berücksichtigt werden müsse.

LG
Provisorium