Die Thora fordert diese Wiedergutmachung. Würde der Geschädigte sie nicht annehmen, wäre das damit verbundene "Gesetz" der Verhältnismäßigkeit verletzt. Es geht eben nicht nur um einen Ausgleich, sondern eben auch im die Verhältnismäßigkeit. Eben nur ein Auge für ein Auge und nicht mehr! Und damit muss (!!!) der Geschädigte einverstanden sein, sonst funktioniert das alles nicht.