Zitat Zitat von ed Beitrag anzeigen
Seit der Handauflegung/Weihe handelt der Geweihte sozusagen in der Vollmacht dessen, der ihn geweiht hat.
In Vollmacht des Weihenden? Welche Macht hat der Weihende denn? Ist es nicht eher so, dass der Geweihte in Vollmacht des Heiligen Geistes handelt?

Darum muß der, der weiht, prüfen, ob der, den er weiht, auch würdig ist.
"... sie soll man vorher prüfen, und nur wenn sie unbescholten sind, sollen sie ihren Dienst ausüben." (1Tim. 3:10)
Vorhin hast du geschrieben, ein Weihekandidat muss den Geist haben. Jetzt schreibst du, er soll unbescholten sein. Der arme Weihespender, was soll er denn nun eigentlich prüfen? Und wie prüft man, ob einer den Geist hat?