Zitat Zitat von luxdei Beitrag anzeigen
Kannst Du das mal konkret belegen

(a) wann und wie der Staat dem Volk den Adel aufbürdete, und
(b) wie das Volk den Adel bearbeitet hat?
Die frühmittelalterlichen germanischen Herrscher regierten noch überwiegend mit und in Stammesstrukturen und -verbänden. Als im karolingischen Reich und dann unter den sächsischen und salischen Herrschern in Deutschland stammesübergreifende Strukturen geschaffen wurden und erste Ansätze von Staatsbildung erfolgten, mussten die Herrscher neben den Stammesführern (Herzögen) stammesunabhängige Funktionäre (Dienstadel = Ministeriale) installieren. Parallele Entwicklungen gab es auch in den anderen großen europäischen Reichen. Das Denken jener Zeit bewegte sich aber weiterhin in Stammes- und Familienstrukturen, und so bestand eine Tendenz, diese Funktionen erblich werden zu lassen. Da die „Bezahlung“ der Funktionsträger in einer Gesellschaft, die noch keine entwickelte Geldwirtschaft kannte, in der Zuweisung von Land zur Versorgung erfolgte, entstand daraus das Lehnswesen und in der Folge auch die Erblichkeit des zusammen mit der Funktion verliehenen Grundbesitzes.

Im 11. Jahrhundert lässt sich eine starke Vermehrung der Ministerialen (abhängigen Adelsfamilien) feststellen, weil die Könige diese zunehmend als Verwalter ihrer Güter einsetzten. Mit der Ausdifferenzierung dieses Systems entstanden unterschiedliche Adelsränge (Herzöge, Fürsten, Grafen, niederer Adel); ein Prozess, der im 14. Jahrhundert seinen Abschluss fand.
http://de.wikipedia.org/wiki/Adel

"Leibeigene" wurden die abhängigen Bauern genannt, die für einen reicheren Herrn das Land bewirtschaftetn.
http://www.deutschland-im-mittelalte...l.php#aufstieg