Doch KindGottes,
denn Lumpenhund hatte es als ein alleiniges (ego) Recht dargestellt. Ich habe lediglich gesagt und etwas ausgeführt, schon wenn ein Zweiter involviert ist, dann ist es nicht mehr Privat (Persönlich). Ich verstehe sehr wohl, das die Sache zwischen den Leuten als privat für die Öffentlichkeit gilt, aber eben nur auf den Bezug der Öffentlichkeit. Die Sache mit den Privat bezieht sich aber immer auf die Öffentlichkeit. Denn Privat und Öffentlichkeit sind Gegensätze. Wenn ich alleine auf einem Platz stehe ist das öffentlich, weil theoretisch jeder kommen und gehen kann, aber wenn ich auf einem Konzert mit vielleicht 5000 Zuschauern bin, fällt dies unter Privat, weil eben nicht jeder Zugang hat, deswegen werden ja Karten bei besonderen Events so hochgehandelt. Weil eben nicht jeder hinein kann.
Sexualität zwischen zwei Partner ist für die Öffentlichkeit privat, aber untereinander eben nicht. Sonst wäre ja Fremdgehen ja nicht so schlimm (ist doch meine Privatsache mit wem ich ins Bett steige, auch wenn es die Sekretärin ist.).
Gruß Robert!
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