Hallo Kasper,
gerne darfst du es so sehen. Doch ich finde, das der Gleichheitsgrundsatz gilt. Da ist es eben dann nicht mehr so, das man wegen Personen des öffentlichen Lebens Ausnahmen gelten lassen kann.
Ich kenne keine Stelle wo Karikaturen über andere im Grundgesetz geschützt sind? Wie gesagt, einseitige Sicht ist da recht problematisch. Doch es gibt eben auch die andere Seite, das unter dem Deckmantel der künstlerischen Freiheit dann jeder und alles herhalten könnte. Ich finde hier geht es noch nicht mal um den Einzelfall an sich, sondern um das Grundsätzliche. Erlaub ich dies, dann darf man sich nicht beschweren wenns irgendwann über fünf Ecken auch einmal einen selbst erwischt.es ist nun einmal durch die Grundrechte eingeräumt, wollen wir das wirklich kippen?
Ich würde mich nicht ungestraft verspotten lassen, da könnte so ein Künstler mit seinem Freiheitsrecht kommen so oft er will. Doch bitte, wenns alle so toll finden, soll hinterher keiner jammern, wenns irgendwie dann ihn betrifft. Ich lass da jedem seine Meinung.
Gruß Robert!
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