Sunigol hat da etwas wie ich finde ganz wichtiges angesprochen. Das eine ist die Selbsttötung. Dazu hat jeder grundsätzlich natürlich das Recht, sofern der Wunsch anhaltend und nicht Folge einer momentanen psychischen Krise ist. Das andere ist aber die Frage, wann habe ich den Anspruch auf Sterbehilfe. Oder nochmal anders gefragt, wann habe ich das Recht einen anderen dazu zu zwingen mir beim Sterben zu helfen, ihn ggf. dazu zu zwingen mich zu töten. Denn bei der ganzen Debatte geht es oft ausschließlich um das Recht der Betroffenen nicht aber jener die sie ggf. zu einem entsprechenden Handeln zwingen würden.
Und hier würde auch ich einen klaren Unterschied machen zwischen einer Krankheit die unweigerlich zu einem sehr qualvollen Tod führt und einer Erkrankung, die zwar mit Leiden verbunden ist, in der es aber dennoch eine Zukunft gibt. In diesem Fall kann ich eine Selbsttötung auch völlig nachvollziehen. Ob ich im Kreise meiner Liebsten und in einer für mich entspannten Situation gehen kann, nachdem alles geregelt wurde oder ob ich zwei Wochen später in einem Krankenhausbett qualvoll verende…. Nun ja. Ich denke hier ist es aus der Situation ethisch vertretbar eine Linderung des Leidens von den Ärzten zu verlangen. Aber eine Depression führt nicht zwangsläufig zum Tod. Der Vergleich von Depressionen mit Krebs im Endstadium hinkt deshalb in meinen Augen. Tatsächlich wäre es angemessener diesen Fall der Depression mit schlimmen Rückenschmerzen zu vergleichen. Auch die können einen Menschen radikal einschränken. Können ihm das Leben zur Qual machen oder ihn isolieren. Dennoch gibt es selbst in den Fällen in denen eine Heilung nicht erzielt werden kann die Möglichkeit mit der Krankheit zu leben lernen. Darf ich nun von einem Arzt erwarten, ja ihn dazu zwingen mir beim Sterben zu helfen, nur weil ich Rückenschmerzen habe? Die Antwort auf diese Frage ist für mich dieselbe wie im Fall einer Depression…..
Es sei bitte berücksichtigt, dass meine Besuche zeitweise durch lange Pausen unterbrochen werden. Sollte ich also eine an mich gerichtete Frage überlesen, bzw. nicht unmittelbar beantworten, dann ist dies bitte nicht als Ausdruck des Desinteresses zu werten - ggf. hilft auch mal eine Erinnerung.
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