• Urteil: Bahá'í-Gemeinde kann öffentliche Körperschaft werden

    Das Bundesverwaltungsgericht hat der Religionsgemeinschaft der Bahá'í in Deutschland den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zugebilligt. Die Richter wiesen damit einen Revisionsantrag Hessens zurück. Der Status gibt der Bahá'í ein Bündel von Privilegien, wie etwa Vergünstigungen bei Steuern.

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    Ursprünglich wurde dieser Artikel in diesem Thema veröffentlicht: Urteil: Bahá'í-Gemeinde kann öffentliche Körperschaft werden - Erstellt von: GnaKi-Team Original-Beitrag anzeigen
    Kommentare 1 Kommentar
    1. Avatar von Provisorium
      Provisorium -
      Im Ausgangsfall hatte die hessische Landesregierung den Antrag der Bahá'i mit der Begründung abgelehnt, dass die Mitgliederzahl nicht ein Promille der Bevölkerungszahl erreiche, was 6089 Mitgliedern entspräche . Die Religionsgemeinschaft hat nach eigenen Angaben derzeit 5600 Mitglieder.
      Wegen 489 fehlenden gläubigen Mitgliedern wollte man also tatsächlich den Brüdern und Schwestern die Körperschaftsrechte versagen?! Da schämt man sich ja fast ein Hesse zu sein...

      Hessische Revision abgewiesen: "Die absolute Zahl der Mitglieder oder das Verhältnis der Mitgliederzahl zur Bevölkerungszahl ist für sich allein regelmäßig nicht aussagekräftig für die Prognose, ob eine Religionsgemeinschaft dauerhaft bestehen wird", befanden die Richter. Die Altersstruktur lasse erwarten, dass sich die Mitgliederzahl zumindest auf absehbare Zeit nicht wesentlich verringern, sondern eher weiter ansteigen werde.
      Na was ein Glück! Da freut man sich ja fast wieder ein Hesse zu sein...

      LG
      Provisorium


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