4. Eine Annullierung und Rückabwicklung der Schenkung muss auf der Basis "Wiedergutmachung" wegen "groben Fehlverhalten" der SR-Hausleitungen gegenüber von Geschw. Albert erfolgen, damit keine Steuern anfallen.
Hallo Johannes!
Wenn es diese Klausel in der Rechtssprechung gibt, wird man doch davon ausgehen, dass die Schadensverursacher sich nicht auf diese Einigung einlassen. Kann die Familie Albert diesen Sachverhalt ihrerseits vor dem Gesetzgeber einfordern?
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