Danke, Effi.
Die Präambel stellt klar: Kein Bediensteter wird wegen seiner Religion oder Weltanschauung diskriminiert, jeder darf glauben, was er will. Aber auch: Der Staatsdienst ist nicht der Ort für religiöse Betätigung. Religion ist Privatsache, wird vom Staat nicht bewertet, hat aber auch im Dienst nichts verloren.
Mit § 2 tut das Land Berlin übrigens genau das, was Ed so lauthals fordert: Es verbietet die religiöse Beeinflussung der Schulkinder durch Lehrkräfte.
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